Willensfreiheit — Wịl|lens|frei|heit 〈f. 20; unz.〉 Freiheit, nach eigenem Willen zu handeln, sich selbstständig zu entscheiden * * * Wịl|lens|frei|heit, die <Pl. selten> (bes. Philos., Theol.): Fähigkeit des Menschen, nach eigenem Willen zu handeln, sich… … Universal-Lexikon
Vertragslehre — Vertragslehre, eine im Naturrecht der Aufklärung wurzelnde, auf der Autonomie des Individuums beruhende wesentliche Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Im Gegensatz zur Staatsphilosophie des Aristoteles und der von ihr beeinflussten… … Universal-Lexikon
Entscheidung — I. Entscheidungstheorie:1. Begriff: Auswahl einer ⇡ Aktion aus einer Menge verfügbarer Maßnahmen unter Berücksichtigung möglicher ⇡ Umweltzustände mit Willensakzent: E. = Willenbildung + Entschluss (unverbindliche gedankliche Alternativen Wahlen… … Lexikon der Economics
Fremdentscheidung — ⇡ Entscheidung mit im Vergleich zur ⇡ Selbstentscheidung geringem Entscheidungsspielraum für das entscheidende Individuum, da Entscheidungsaufgabe und zugehörige Ausführungsaufgabe aufgrund fremder ⇡ Entscheidungsprämissen personell getrennt sind … Lexikon der Economics